Gemeindliches Fundamt

Sie haben etwas verloren oder gefunden? Dann können Sie sich an das Fundbüro der Gemeinde Hirzenhain wenden.

 

Hier werden die Fundsachen gesammelt, registriert und – wenn möglich – dem Eigentümer zurückzugeben.

 

Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate ab Anzeige des Fundes.

Wird die Fundsache vom Verlierer nicht abgeholt, so hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb. Der Finder wird nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann.

 

Für Rückfragen steht die zuständige Mitarbeiterin, Melissa Kromm, unter 06045-97025 oder gerne zur Verfügung. 

 

Weiterhin besteht die Möglichkeit auf der Website der Gemeinde - www.hirzenhain.de - unter Service/Downloads/Digitales Rathaus die Anzeige eines Fundes oder Verlust  zu melden.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Hirzenhain
Di, 23. Juli 2024

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