Neue Schiedsperson gesucht
Nach § 1 HSchAG ist jede Gemeinde verpflichtet, mindestens ein Schiedsamt einzurichten.
Das Schiedsamt ist eine ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit zur Streitschlichtung bei nachbarschaftsrechtlichen sowie bei geringfügigen strafrechtlichen Angelegenheiten.
Schiedsämter gibt es in jeder hessischen Gemeinde. Die Aufgabe des Schiedsamtes – die außergerichtliche Streitschlichtung – nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner wahr. Sie werden auf Vorschlag der Gemeindevertretung für fünf Jahre gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts Büdingen bestätigt.
Gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes müssen Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Wenn Sie an der Ausübung eines Ehrenamtes als Schiedsperson Interesse haben und/oder weitere Informationen erhalten möchten, dann setzen Sie sich bitte mit Frau Christine Kolb unter Tel. Nr.: 06045-97011 oder in Verbindung.
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