Grundsteuer
Allgemeine Informationen
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer. Steuerpflichtig sind die Betriebe der Land und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) sowie bebaute und bebaubare Grundstücker (Grundsteuer B).
Besteuerungsgrundlage sind die nach dem Bewertungsgesetz festgestellten Einheitswerte. Die Einheitswerte werden mit einer Steuermesszahl multipliziert. Daraus ergibt sich der Steuermessbetrag. Die Einheitswerte und die Steuermessbeträge werden vom Finanzamt festgelegt. Die Gemeinden wenden auf diese Steuermessbeträge die örtlich festgesetzten Hebesätze an, die in der Regel in der Haushaltssatzung festgelegt werden.
Die derzeitigen Hebesätze der Gemeinde Hirzenhain betragen für die
Grundsteuer A: 540 % und
Grundsteuer B: 710 %
Ansprechpartner
Steueramt Jasmin Kopp
Zimmer 11
Karl-Birx-Straße 6
63697 Hirzenhain
(06045) 97026