Standesamt


Allgemeine Informationen

Aus organisatorischen Gründen werden beim Standesamt Hirzenhain Anmeldungen zur Eheschließung nur nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen.

 

 


Rechtsgrundlagen

Personenstandsurkunden

Es werden Sterbe-, Geburts-, Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden beziehungsweise beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsregistern ausgestellt. Zuständig ist das Standesamt, das den Sterbefall, die Geburt, die Ehe oder die Lebenspartnerschaft beurkundet hat.

 

Urkunden enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Nur berechtigte Personen können Urkunden bestellen. Berechtigt ist, wer selbst in der Urkunde aufgeführt oder in gerader Linie (Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel) mit der in der Urkunde aufgeführten Person verwandt ist.

Auch sonstige Personen können, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts), Urkunden bestellen.

 

Personenstandsurkunden können persönlich oder schriftlich beantragt werden. Bei schriftlicher Anforderung legen Sie Ihrem Anforderungsschreiben die Gebühren bitte in bar bei. Es ist auch möglich, die Gebühr per Überweisung zu begleichen. Hierzu legen Sie Ihrer Anforderung bitte eine Kopie des Überweisungsvordrucks mit einem kurzen Anforderungstext bei. Dem Verwendungszweck der Überweisung müssen alle zur Urkundenausstellung relevante Daten zu entnehmen sein. 

Urkundenanforderung an unsere Anschrift: Standesamt Hirzenhain, Karl-Birx-Straße 6, 63697 Hirzenhain, senden.

 

Überweisungen bitte an:

Gemeindekasse Hirzenhain, Sparkasse Oberhessen, IBAN DE90 5185 0079 0185 0000 52, BIC: HELADEF1FRI


Ansprechpartner

Standesamt

 

Christine Kolb
Zimmer Nr. 16
Karl-Birx-Straße 6
63697 Hirzenhain
Telefon (06045) 970 - 11