Namensänderung


Allgemeine Informationen

Ein Vor- oder Familiennamen kann nur dann geändert werden, wenn ein wichtiger Grund für die Änderung vorliegt und ein öffentliches Interesse besteht. Der subjektive Wunsch genügt nicht.

Ein Grund für die behördlich durchzuführende Namensänderung könnten z.B. Nachteile sein, die der Person durch die Führung des gesetzmäßig erworbenen Vor- oder Familiennamens erwachsen. Weitere Voraussetzung für die schriftliche Antragstellung beim Standesamt: - Begründung des Änderungswunsches - Vorlage einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister - Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses - Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit - Verdienstbescheinigung (nur bei Familiennamensänderung) Entscheidungsbehörde bei Familiennamensänderungen ist das Landratsamt Friedberg.


Ansprechpartner

Standesamt

 

Christine Kolb
Zimmer Nr. 16
Karl-Birx-Straße 6
63697 Hirzenhain
Telefon (06045) 970 - 11